Damit Ihre Grundversicherung die Kosten für die Behandlung übernimmt, benötigen Sie eine Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes/Ihrer Haus- oder Fachärztin. Eine ärztliche Verordnung gilt in der Regel für 9 Behandlungen. Dauert die Therapie länger, benötigen Sie eine neue Verordnung.
In der Schweiz kann eine Lymphdrainage, die ärztlich verordnet wurde, von der Grundversicherung über die Krankenkasse abgerechnet werden, wenn sie von einem Physiotherapeuten mit entsprechender Zusatzausbildung durchgeführt wird. Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie eine ärztliche Verordnung und die Durchführung durch einen qualifizierten Physiotherapeuten.
Lymphdrainage-Behandlungen können unter bestimmten Voraussetzungen über die Zusatzversicherung (für Komplementärmedizin) abgerechnet werden, insbesondere wenn sie von einem medizinischen Masseur oder einer Masseurin durchgeführt werden oder wenn es sich um eine ergänzende Therapie zu einer ärztlich verordneten Physiotherapie handelt. Die Abrechnung über die Zusatzversicherung ist auch möglich, wenn die Therapeutin oder der Therapeut von der jeweiligen Krankenkasse anerkannt ist.
Dieser Bereich ist mein Fachgebiet, und durch meine Anerkennung kann die manuelle Lymphdrainage über die meisten Zusatzversicherungen (Tarif 590) abgerechnet werden:
- Eine Anfrage Ihrerseits ist jedoch zum Voraus nötig, damit Klarheit herrscht.
Die Kosten für eine Lymphdrainage in der Schweiz werden von der Unfallversicherung (UVG) übernommen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurde. Die Behandlung muss von speziell ausgebildeten Physiotherapeuten durchgeführt werden.

Die Militärversicherung (MV) der Suva übernimmt die Kosten für Lymphdrainage, wenn diese ärztlich verordnet wurde und von einer Physiotherapeutin oder einem Physiotherapeuten durchgeführt wird. Die Kosten werden dann über die Militärversicherung abgerechnet, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Die Kostenübernahme von Behandlungen aus dem Bereich Erfahrungsmedizin (z.B. manuelle Lymphdrainage) ist eine freiwillige Leistung der Suva. In Einzelfällen erstattet die Suva der versicherten Person einen Teil der Kosten in Form einer freiwilligen Leistung zurück.

Falls sie keine Kostenübernahme von Behandlungen aus dem Bereich der Komplementärmedizin (z.B. manuelle Lymphdrainage) haben, jedoch von der manuellen Lymphdrainage überzeugt sind, dann kann ich Ihnen meine Dienstleistungen empfehlen.
Durch meinen ständingen Eintrag im ErfahrungsMedizinischen Registers (EMR) stelle ich sicher, dass mein Wissen und meine praktischen Fähigkeiten auf dem neusten Stand sind und bleiben.
Meine Tarife dazu finden sie: "Auf eigene Kosten".

Sie übernehmen die Kosten für die manuelle Lymphdrainage selbst.